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Stellungnahme an die EU-Kommission zur geplanten Vorratsdatenspeicherung 2.0 (18.06.2025)

Mit Sachverstand und nüchternen Argumenten gegen den neuen Vorstoß der EU-Kommission für eine neue Vorratsdatenspeicherung – Bürgerrechtlerinnen und Bürgerrechtler reichen Dokument gegen die geplante Erfassung persönlicher Lebensumstände aller Menschen in der EU ein.

Mit den Urteilen des Europäischen Gerichtshof ab 2010 beginnend hat dieser der Absicht der EU-Kommission, die Lebensumstände und -gewohnheiten aller Menschen in der EU mittels Pflicht zu einer allgemeinen Vorratsdatenspeicherung zu erfassen einen Riegel vorgeschoben.

Nach jahrelanger interner Vorbereitung möchte die Kommission nun einen neuen Anlauf zur Wiedereinführung
eines europaweiten Zwangs zur Vorratsdatenspeicherung sowie zur erstmaligen Einführung einer
Identifizierungspflicht und Vorratsdatenspeicherung auch für Messenger-Dienste nehmen.

In einem ersten Schritt hat sie dazu eine „Sondierung“ gestartet.

Mit einem 10seitigem Positionspapier wenden sich der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, das freiheitsfoo und der Kleindatenverein nun gegen die so geplante Vorratsdatenspeicherung 2.0 und führen dazu eine Reihe von Belegen und Argumenten an:

 
Anhörung am 11.10.2023: Keine anlasslose Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen!

Im Vorfeld der Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestags zur Forderung der Union nach Wiedereinführung einer verdachtslosen, flächendeckenden Internet-Vorratsspeicherung hat der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung folgenden Brief an die Ausschussmitglieder versandt.

 
Die drohende Internet-Vorratsdatenspeicherung (25.09.2022)

 Über IP-Adressen, die Forderung der Bundesinnenministerin und ihre gesellschaftlichen Auswirkungen

Eine neue Vorratsdatenspeicherung?

Nachdem der Europäische Gerichtshof die von CDU/CSU und SPD in Deutschland eingeführte Vorratsdatenspeicherung aller Telefon-, Handy- und Internetverbindungsdaten (inklusive SMS-Verbindungen und Handy-Standortdaten) im September 2022 für grundrechtswidrig erklärt hat, betätigen sich insbesondere Unionspolitiker und die SPD-Bundesinnenministerin Faeser in einer Kampagne, um mit zum Teil haarsträubenden oder populistischen Scheinargumenten die Neuauflage einer solchen Vorratsdatenspeicherung zu erzwingen.

Unter Verstoß gegen die Vereinbarung im Koalitionsvertrag, dass Daten „anlassbezogen und durch richterlichen Beschluss gespeichert werden“ sollen, fordert die Bundesinnenministerin:

 
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Das können Sie gegen die drohende Vorratsdatenspeicherung unternehmen:

 
5-Minuten-Info zur Vorratsdatenspeicherung (25.09.2022)

Nach dem "Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht" von CDU, CSU und SPD sollte spätestens ab 1. Juli 2017 zehn Wochen lang nachvollziehbar sein, wer mit wem per Telefon oder Handy in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten und vier Wochen lang gespeichert. In Verbindung mit anderen Daten soll auch die Internetnutzung nachvollziehbar werden.

 Dem Europäischen Gerichtshof folgend hat das Bundesverwaltungsgericht das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung im Herbst 2023 für rechtswidrig und nicht anwendbar erklärt.

Unter Verstoß gegen die Vereinbarung im Koalitionsvertrag, dass Daten „anlassbezogen und durch richterlichen Beschluss gespeichert werden“ sollen, fordert Bundesinnenministerin Faeser (SPD) dennoch die Wiedereinführung einer flächendeckenden eine Internet-Vorratsdatenspeicherung:

Jedem Internet-Zugangsanbieter, der dies nicht schon freiwillig tut, soll die vollständige und verdachtsunabhängige Speicherung der IP-Daten aller Internetnutzer vorgeschrieben werden – ohne jeden Anlass. In Verbindung mit anderen Informationen, die Anbieter wie Google, Twitter oder Youtube speichern, würde so unsere gesamte Internetnutzung nachvollziehbar werden, also potenziell jede unserer Eingaben, jeder unserer Klicks, jeder unserer Downloads, jeder unserer Beiträge/Posts im Netz.

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